Impressum
Hotel & Restaurant Schaperkrug
Inh. Dip. Kfm. Cord Schaper e.Kfm
Braunschweiger Heerstraße 85
29227 Celle
E-Mail: Info@schaperkrug
Web: www.schaperkrug.de
AGB des Hotel Schaperkrug
AGB für Hotelaufnahme (ab 2015) *I. Geltungsbereich*
1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern des jeweiligen Hotel Schaperkrug zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen für den Kunden (Hotelaufnahmevertrag).
2.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung vom Hotel Schaperkrug und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden.
§ 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
3.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. *II. Vertragsabschluss; Verjährung*
1.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Hotel Schaperkrug zustande. Hotel Schaperkrug steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.
Der Kunde ist verpflichtet, Hotel Schaperkrug unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom Hotel Schaperkrug in der Öffentlichkeit zu gefährden.
3.
Alle Ansprüche gegen Hotel Schaperkrug verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Hotels Schaperkrug beruhen.
*III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung*
1.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise vom Hotel Schaperkrug zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über Hotel Schaperkrug beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung vom Hotel Schaperkrug verauslagt wird.
2.
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie z. B. Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.
Hotel Schaperkrug kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
4.
Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
5.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5 an Hotel Schaperkrug zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei.
6.
Hotel Schaperkrug ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
7.
In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist Hotel Schaperkrug berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
8.
Hotel Schaperkrug ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 6 und/oder 7 geleistet wurde.
9.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung vom Hotel Schaperkrug aufrechnen oder verrechnen.
*IV. Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen von Hotel Schaperkrug*
1.
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Hotel Schaperkrug geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn Hotel Schaperkrug der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung soll jeweils in Textform erfolgen.
2.
Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungsoder Schadensersatzansprüche vom Hotel Schaperkrug auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber Hotel Schaperkrug in Textform ausübt.
3.
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht und stimmt Hotel Schaperkrug einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält Hotel Schaperkrug den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Hotel Schaperkrug
hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann Hotel Schaperkrug die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90%
des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
*V. Rücktritt von Hotel Schaperkrug, nicht genehmigte Veranstaltungen*
1.
Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist Hotel Schaperkrug bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Hotel Schaperkrug mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage vom Hotel Schaperkrug mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
2.
Ferner ist Hotel Schaperkrug berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
* höhere Gewalt oder andere vom Hotel Schaperkrug nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
* Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden. Vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;
* Hotel Schaperkrug begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom Hotel Schaperkrug in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich vom Hotel Schaperkrug zuzurechnen ist;
* der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
* ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt;
* eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nrn. 6 und/oder 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel Schaperkrug gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.
3.
Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann Hotel Schaperkrug unterbinden bzw. abbrechen.
4.
Der berechtigte Rücktritt vom Hotel Schaperkrug oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 3 begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
5.
Sollte bei einem Rücktritt nach obiger Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch vom Hotel Schaperkrug gegen den Kunden bestehen, so kann Hotel Schaperkrug den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 3 Sätze 3 bis 6 gelten in diesem Fall entsprechend.
*VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe*
1.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
2.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat Hotel Schaperkrug das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen Hotel Schaperkrug herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
3.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer Hotel Schaperkrug spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Hotel Schaperkrug aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr mindestens 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass Hotel Schaperkrug kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
*VII. Haftung von Hotel Schaperkrug*
1.
Hotel Schaperkrug haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet Hotel Schaperkrug für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Hotel Schaperkrug beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten vom Hotel Schaperkrug beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung vom Hotel Schaperkrug steht die eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen vom Hotel Schaperkrug auftreten, wird Hotel Schaperkrug bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Hotel Schaperkrug rechtzeitig auf die Möglichkeit der
Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
2.
Für eingebrachte Sachen haftet Hotel Schaperkrug dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es wird empfohlen, den Hotel- oder Zimmersafe zu nutzen. Will der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als € 800 oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als € 3.500 einbringen, ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit Hotel Schaperkrug zu treffen.
3.
Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Hotel Schaperkrug bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung vom Hotel Schaperkrug gelten vorstehende Nr. 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.
4.
Wird dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von Hotel Schaperkrug besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Hotel Schaperkrug nur nach Maßgabe vorstehender Nr. 1 Sätze 1 bis 5. Etwaige Schäden sind Hotel Schaperkrug unverzüglich anzuzeigen.
5.
Weckaufträge werden vom Hotel Schaperkrug mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Hotel Schaperkrug übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung (bei Warensendungen jedoch nur nach vorheriger Absprache) und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für die Haftung von Hotels Schaperkruge gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.
*VIII. Schlussbestimmungen*
1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der
3.
Im kaufmännischen Verkehr ist – auch für Scheckstreitigkeiten - ausschließlicher Gerichtsstand Celle. Hotel Schaperkrug kann den Kunden nach seiner Wahl aber auch am Standort des Kunden verklagen. Das Gleiche gilt jeweils, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Standort des Hotels Schaperkrug.
4.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand 01.08.2015
AGB für Veranstaltungen (ab 2015)
*I. Geltungsbereich*
1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett-, Veranstaltungsräumen und anderen Räumlichkeiten vom Hotel Schaperkrug zur Durchführung von Veranstaltungen aller Art sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen von Hotel Schaperkrug.
2.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Hotel Schaperkrug, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
*II. Vertragsabschluss; -partner, Haftung, Verjährung*
1.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Hotel Schaperkrug zustande.
2.
Der Kunde ist verpflichtet, Hotel Schaperkrug unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Hotel Schaperkrug in der Öffentlichkeit zu gefährden. 3. Hotel Schaperkrug haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet Hotel Schaperkrug für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Hotel Schaperkrug beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten vom Hotel Schaperkrug beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung vom Hotel Schaperkrug steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel II oder in Klausel IX nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen vom Hotel Schaperkrug auftreten, wird Hotel Schaperkrug bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Hotel Schaperkrug rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
4.
Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Hotel Schaperkrug übernimmt die Zustellung, die Aufbewahrung (bei Warensendungen allerdings nur nach vorheriger Abstimmung) und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für die Haftung von Hotel Schaperkrug gelten vorstehende Nummer 3 Sätze 1 bis 4 entsprechend.
5.
Wird dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht vom Hotel Schaperkrug besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem
Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge oder deren Inhalte haftet Hotel Schaperkrug nur nach Maßgabe vorstehender Nummer 3 Sätze 1 bis 4. Etwaige Schäden sind Hotel Schaperkrug unverzüglich anzuzeigen.
6.
Alle Ansprüche gegen Hotel Schaperkrug verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Hotel Schaperkrug beruhen.
*III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung*
1.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die bestellten und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise von
Hotel Schaperkrug zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über Hotel Schaperkrug veranlasste Leistungen Dritter, deren Vergütung von Hotel Schaperkrug verauslagt wird, sowie für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
2.
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende gesetzliche Umsatzsteuer. Ändert sich diese nach Vertragsschluss, so werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen.
3.
Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann Hotel Schaperkrug 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder Hotel Schaperkrug einen höheren Schaden nachweist.
4.
Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
5.
Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5,- an Hotel Schaperkrug zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei.
6.
Hotel Schaperkrug ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
7.
In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist Hotel Schaperkrug berechtigt, auch nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
8.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung vom Hotel Schaperkrug aufrechnen oder verrechnen.
*IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) *
1.
Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit Hotel Schaperkrug geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein solches Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn Hotel Schaperkrug einem kostenfreien Rücktritt ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen in Textform erfolgen. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechtes vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche vom Hotel Schaperkrug auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber Hotel Schaperkrug in Textform ausübt.
2
Ist ein Recht zum kostenfreien Rücktritt nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Recht zum kostenfreien Rücktritt und stimmt Hotel Schaperkrug einer kostenfreien Vertragsaufhebung nicht zu, sind die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Vermietung des Raumes / der Räume hat Hotel Schaperkrug anzurechnen.
3.
Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Hotel Schaperkrug berechtigt, zusätzlich 35% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Verzehrumsatzes.
4.
Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung zuzüglich Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
5.
Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist Hotel Schaperkrug berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. War die Raummiete im Vertrag nicht separat vereinbart, sondern anteilig in der Tagungspauschale enthalten, kann Hotel Schaperkrug auch schon bei einem Rücktritt bis 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin den auf die Raummiete entfallenden Anteil x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung stellen. Vorstehende Nr. 2 Satz 2 zur Anrechnung anderweitiger Einnahmen gilt entsprechend.
6.
Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Hotel Schaperkrug steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.
*V. Rücktritt von Hotel Schaperkrug*
1.
Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist vom Hotel Schaperkrug bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage vom Hotel Schaperkrug mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage vom Hotel Schaperkrug mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
2.
Ferner ist Hotel Schaperkrug berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
* höhere Gewalt oder andere vom Hotel Schaperkrug nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; * Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht werden; vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck der Veranstaltung sein;
* Hotel Schaperkrug begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom Hotel Schaperkrug in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Hotel Schaperkrug zuzurechnen ist;
* der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist.
* ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt;
* eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nummern 6 und/oder 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Ablauf einer vom Hotel Schaperkrug gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.
3.
Der berechtigte Rücktritt vom Hotel Schaperkrug begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch vom Hotel Schaperkrug gegen den Kunden bestehen, so kann Hotel Schaperkrug den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nummern 2 bis 6
gelten in diesem Fall entsprechend.
*VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit*
1.
Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss Hotel Schaperkrug spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung vom Hotel Schaperkrug, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.
2.
Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll Hotel Schaperkrug frühzeitig, spätestens jedoch 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der ursprünglich vereinbarten Teilnehmerzahl. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
3.
Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist Hotel Schaperkrug berechtigt, die bestätigten Räume – unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete – zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
4.
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt Hotel Schaperkrug diesen Abweichungen zu, so kann Hotel Schaperkrug die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, Hotel Schaperkrug trifft ein Verschulden.
*VII. Mitbringen von Speisen und Getränken*
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit Hotel Schaperkrug, die in Textform erfolgen soll. Hotel Schaperkrug kann die Zustimmung von der Berechnung eines Beitrages zur Deckung der Gemeinkosten abhängig machen.
*VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse; behördliche Erlaubnisse*
1.
Soweit Hotel Schaperkrug für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt Hotel Schaperkrug im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Hotel Schaperkrug von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes vom Hotel Schaperkrug bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Hotel Schaperkrug; diese kann von der kostenpflichtigen Beistellung eines
Hoteltechnikers abhängig gemacht werden. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen vom Hotel Schaperkrug gehen zu Lasten des Kunden, soweit Hotel Schaperkrug diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf Hotel Schaperkrug pauschal erfassen und berechnen.
3.
Der Kunde ist mit Zustimmung vom Hotel Schaperkrug berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann Hotel Schaperkrug eine Anschlussgebühr und/oder eine Ausfallvergütung für die Nichtnutzung seiner Anlagen verlangen.
4.
Störungen an vom Hotel Schaperkrug zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit Hotel Schaperkrug diese Störungen nicht zu vertreten hat.
5.
Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
*IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen*
1.
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel Schaperkrug übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Hotel Schaperkrug. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfall eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 4 genannter Fälle bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung.
2.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von den Kunden eingebrachte Gegenstände haben die brandschutztechnischen Anforderungen und sonstigen behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Hotel Schaperkrug ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist Hotel Schaperkrug berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit Hotel Schaperkrug abzustimmen.
3.
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf Hotel Schaperkrug die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann Hotel Schaperkrug für die Dauer der Vorenthaltung des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
*X. Haftung des Kunden für Schäden*
1.
Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Partei oder Gewerkschaft ist.
2.
Hotel Schaperkrug kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
*XI. Schlussbestimmungen*
1.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort des jeweiligen Hotels Schaperkrug.
3.
Im kaufmännischen Verkehr – auch bei Scheckstreitigkeiten - ist Celle ausschließlicher Gerichtsstand; Hotel Schaperkrug kann den Kunden nach seiner Wahl aber auch am Standort des Hotel Schaperkrug oder am
Sitz des Kunden verklagen. Das Gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
4.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Stand 01.08.2015
Hotel & Resaurant Schaperkrug Datenschutzbestimmungen
Einführung
In diesen Datenschutzbestimmungen stellt der Schaperkrug seine Vorgehensweise bezüglich der von Benutzern erfassten Daten, die auf unsere Webseite unter www.Schaperkrug.de zugreifen oder uns auf andere Weise personenbezogene Daten bereitstellen dar.
Zuständige Behörde im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
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Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (d. h. jegliche Daten, die mit vertretbaren Mitteln eine Identifizierung Ihrer Person zulassen; „personenbezogene Daten“ die Verarbeitung ist erforderlich, um unseren vertraglichen Verpflichtungen Ihnen gegenüber nachzukommen und damit wir Ihnen unsere Services bereitstellen, unser legitimes Interesse schützen sowie rechtlichen und finanziellen Regulierungsverpflichtungen, denen wir unterworfen sind, nachkommen können.
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- Die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns beantragen
- Eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einreichen
Beachten Sie jedoch, dass diese Rechte nicht uneingeschränkt gelten, sondern unseren eigenen rechtmäßigen Interessen sowie behördlichen Vorschriften unterliegen.
Wenn Sie eines der hier aufgeführten Rechte in Anspruch nehmen möchten oder weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich an unseren Datenschutzbeauftragten unter: Hotel & Restaurant Schaperkrug, Braunschweiger Heerstraße 85, 29227 Celle. E-Mail:Info@schaperkrug.de Web:www.schaperkrug.de
Wir erfassen zwei Arten von Daten und Informationen von Benutzern.
Zur ersten Kategorie gehören nicht identifizierende und nicht identifizierbare Benutzerdaten, die durch die Nutzung der Webseite bereitgestellt oder erfasst werden „Nicht personenbezogene Daten”. Wir kennen die Identität des Benutzers nicht, von dem nicht personenbezogene Daten erfasst wurden. Zu den nicht personenbezogenen Daten, die erfasst werden können, gehören aggregierte Nutzungsdaten und technische Daten, die von Ihrem Gerät übermittelt werden, einschließlich bestimmter Informationen bezüglich Software und Hardware (z. B. auf dem Gerät verwendeter Browser und verwendetes Betriebssystem, Spracheinstellung, Zugriffszeit usw.). Anhand dieser Daten verbessern wir die Funktionalität unserer Webseite. Wir können auch Daten über Ihre Aktivität auf der Webseite erfassen (z. B. aufgerufene Seiten, Surfverhalten, Klicks, Aktionen usw.).
Zur zweiten Kategorie gehören personenbezogene Daten , also Daten, die eine Einzelperson identifizieren oder durch angemessene Maßnahmen identifizieren können. Zu solchen Daten gehören:
- Gerätedaten: Wir erfassen personenbezogene Daten von Ihrem Gerät. Solche Daten umfassen Geolocation-Daten, IP-Adresse, eindeutige Kennungen (z. B. MAC-Adresse und UUID) sowie andere Daten, die sich aus Ihrer Aktivität auf der Webseite ergeben.
Wie erhalten wir Daten über Sie?
Wir beziehen Ihre personenbezogenen Daten aus verschiedenen Quellen:
- Sie stellen uns solche Daten freiwillig bereit, zum Beispiel bei der Registrierung auf unserer Webseite.
- Wir erhalten solche Daten, wenn Sie unsere Webseite nutzen oder in Verbindung mit einem unserer Services darauf zugreifen.
- Wir erhalten solche Daten von anderen Anbietern, Services und aus öffentlichen Registern (zum Beispiel von Buchungsportalen.
Wie werden die Daten genutzt? An wen werden die Daten weitergegeben?
Cookies
Auf unserer Webseite verwenden wir keine Cookies. Anbieter der Google-Analytics-Komponente ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Pkwy, Mountain View, CA 94043-1351, USA.
Bei einem „Cookie“ handelt es sich um ein kleines Datenpaket, das Ihrem Gerät beim Besuch einer Webseite von dieser Webseite zugeordnet wird. Cookies sind nützlich und können für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden. Dazu gehören z. B. die erleichterte Navigation zwischen verschiedenen Seiten, die automatische Aktivierung bestimmter Funktionen, das Speichern Ihrer Einstellungen sowie ein optimierter Zugriff auf unsere Services. Die Verwendung von Cookies ermöglicht uns außerdem, Ihnen relevante, auf Ihre Interessen abgestimmte Werbung einzublenden und statistische Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Services zu sammeln.
Diese Webseite verwendet folgende Arten von Cookies:
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b. „Permanente Cookies“, die nur von der Webseite gelesen und beim Schließen des Browserfensters nicht gelöscht, sondern für eine bestimmte Dauer auf Ihrem Computer gespeichert werden. Diese Art von Cookie ermöglicht uns, Sie bei Ihrem nächsten Besuch zu identifizieren und beispielsweise Ihre Einstellungen zu speichern.
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Cookies enthalten keine personenbezogenen Daten, die Sie identifizieren, doch die von uns gespeicherten personenbezogenen Daten werden möglicherweise von uns mit den in den Cookies enthaltenen Daten verknüpft. Sie können Cookies über die Geräteeinstellungen Ihres Gerät entfernen. Folgen Sie dabei den entsprechenden Anweisungen. Beachten Sie, dass die Deaktivierung von Cookies zur Einschränkung bestimmter Funktionen bei der Nutzung unserer Webseite führen kann.
Wir geben Benutzerdaten nicht an Dritte weiter, außer wie in diesen Datenschutzbestimmungen beschrieben.
Wir verwenden Daten für folgende Zwecke:
- Zur Kommunikation mit Ihnen (Senden von Hinweisen bezüglich unserer Services, Bereitstellen von technischen Informationen und ggf. Bearbeiten von Kundendienstanfragen
Zusätzlich zu den in diesen Datenschutzbestimmungen aufgeführten Zwecken können wir personenbezogene Daten aus folgenden Gründen an unsere vertrauenswürdigen externen Anbieter weiterleiten, die ihren Sitz in unterschiedlichen Rechtsprechungen auf der ganzen Welt haben:
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- Durchführen von Studien, technischen Diagnosen oder Analysen
Wir können Daten auch offenlegen, wenn wir im guten Glauben sind, dies ist hilfreich oder angemessen, um: (i) geltenden Gesetzen, Vorschriften, Gerichtsverfahren oder behördlichen Anfragen zu entsprechen; (ii) unsere Richtlinien (einschließlich unserer Vereinbarung) durchzusetzen und ggf. diesbezügliche mögliche Verletzungen zu untersuchen; (iii) illegale Aktivitäten oder anderes Fehlverhalten, Betrugsverdacht oder Sicherheitsprobleme zu untersuchen, zu erkennen, zu verhindern oder Maßnahmen dagegen zu ergreifen; (iv) eigene Rechtsansprüche geltend zu machen oder durchzusetzen bzw. uns gegen die Ansprüche anderer zu verteidigen; (v) die Rechte, das Eigentum oder unsere Sicherheit, die Sicherheit unserer Benutzer, Ihre Sicherheit oder die Sicherheit von Dritten zu schützen; oder um (vi) mit Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten und/oder geistiges Eigentum oder andere Rechtsansprüche zu schützen.
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- Beim Aufrufen von Skript- oder Schriftbibliotheken wir automatisch eine Verbindung zum Betreiber der Bibliothek hergestellt. Es besteht hierbei theoretisch die Möglichkeit für diesen Betreiber, Daten zu erfassen. Derzeit ist nicht bekannt, ob und zu welchem Zweck die Betreiber der entsprechenden Bibliotheken tatsächlich Daten erfassen.
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Erfassung von Daten durch Dritte
In dieser Richtlinie werden nur die Nutzung und Offenlegung von Daten, die wir von Ihnen erfassen, behandelt. Wenn Sie Daten auf anderen Webseiten veröffentlichen oder Dritten im Internet offenlegen, gelten möglicherweise andere Bestimmungen. Lesen Sie sich daher die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen immer sorgfältig durch, wenn Sie Daten offenlegen.
Diese Datenschutzbestimmungen beziehen sich nicht auf Geschäftspraktiken von Unternehmen, die sich nicht in unserem Besitz befinden bzw. nicht unter unserer Kontrolle stehen, oder auf andere Personen als unsere Angestellten und Mitarbeiter, einschließlich Dritter, denen wir diese Daten wie in diesen Datenschutzbestimmungen beschrieben offenlegen.
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Wir setzen die Sicherheitsmaßnahmen auf der Webseite mit großer Sorgfalt um und schützen Ihre Daten. [Hier bitte Sicherheitsmaßnahmen erläutern, zum Beispiel: Wir verwenden in der Branche übliche Verfahren und Richtlinien, um den Schutz der erfassten und gespeicherten Daten sicherzustellen, und verhindern die unbefugte Verwendung solcher Daten. Wir verlangen außerdem von Dritten, dass sie sich gemäß diesen Datenschutzbestimmungen an ähnliche Sicherheitsanforderungen halten.]. Obwohl wir angemessene Schritte für den Schutz von Daten unternehmen, können wir nicht verantwortlich gemacht werden für Handlungen von jenen, die sich unbefugten Zugang zu unserer Webseite verschafft haben oder diese missbräuchlich verwenden, und wir geben keine ausdrückliche noch stillschweigende Gewähr, dass wir einen solchen Zugriff verhindern können.
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Aktualisierungen oder Änderungen dieser Datenschutzbestimmungen
Wir behalten uns das Recht vor, diese Datenschutzbestimmungen von Zeit zu Zeit zu ändern oder zu prüfen. Sie finden das Datum der aktuellen Version unter „Zuletzt geändert am“. Ihre fortgesetzte Nutzung der Plattform nach der Bekanntmachung solcher Änderungen auf unserer Webseite stellt Ihre Zustimmung zu solchen Änderungen an den Datenschutzbestimmungen dar und gilt als Ihr Einverständnis der Bindung an die geänderten Bestimmungen.
So erreichen Sie uns
Wenden Sie sich bei allgemeinen Fragen zur Webseite, zu den von uns über Sie erfassten Daten oder der Verwendung dieser Daten an Hotel & Restaurant Schaperkrug, Cord Schaper, Braunschweiger Heerstraße 85, 29227 Celle, E-Mail: Info@schaperkrug.de, Web: www.schaperkrug.devan uns.
Zuletzt geändert im Juli 2025
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